Das Telephonbuch
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Unter der Anschrift versteht man das erforderliche Adressziel das benötigt wird um z.B. eine Postsendung zustellen zu können. Hier unterscheidet man zwischen einem Postfach, abschließbares Fach in einer Postfiliale, und einer tatsächlichen Adresse wie zum Beispiel dem Wohnsitz einer natürlichen Person oder den Firmensitz eines Unternehmens, welches dort Postsendungen in Empfang nimmt oder einen entsprechenden Briefkasten vorhält.
Eine Anschrift muss den Namen des Empfängers und eine örtliche Bezeichnung enthalten. Also entweder eine Person oder Personengruppe (Firmen, Vereine etc.) und den Ort, sowie dessen Postleitzahl . In der Regel wird der Straßenname mit Hausnummer ebenfalls benötigt, kann aber in Einzelfällen ausgespart werden.

Sollte die Sendung an ein Postfach gerichtet sein, reichen Postfachnummer Ort und Postleitzahl.
Seit Einführung der automatischen Briefsortiermaschinen wird eine große Genauigkeit der Anschrift vorausgesetzt.
So muss sie in einem bestimmten Feld des Briefumschlages angebracht und in maschinenleserlicher Schrift erfolgen. Letzteres ist vor allem für Großkunden der Deutschen Post AG von Vorteil um einen Erlass bezüglich des Portos zu erhalten.
Ist eine Sendung nicht zustellbar wird sie mit dem sogenannten AFNUS, ein Sammelbegriff in der Logistik, gekennzeichnet.