Unter
der
Anschrift
versteht man das erforderliche Adressziel das
benötigt wird um z.B. eine Postsendung zustellen zu
können. Hier unterscheidet man zwischen einem Postfach,
abschließbares Fach in einer Postfiliale, und einer
tatsächlichen Adresse wie zum Beispiel dem Wohnsitz einer
natürlichen Person oder den Firmensitz eines Unternehmens,
welches dort Postsendungen in Empfang nimmt oder einen entsprechenden
Briefkasten vorhält.
Eine
Anschrift
muss den Namen des Empfängers und eine örtliche
Bezeichnung enthalten. Also entweder eine Person oder Personengruppe
(Firmen, Vereine etc.) und den Ort, sowie dessen
Postleitzahl . In der
Regel wird der Straßenname mit Hausnummer ebenfalls
benötigt, kann aber in Einzelfällen ausgespart
werden.
Sollte die Sendung an ein Postfach gerichtet sein, reichen
Postfachnummer Ort und Postleitzahl.
Seit Einführung der automatischen Briefsortiermaschinen wird
eine große Genauigkeit der
Anschrift
vorausgesetzt.
So muss sie in einem bestimmten Feld des Briefumschlages angebracht und
in maschinenleserlicher Schrift erfolgen. Letzteres ist vor allem
für Großkunden der Deutschen Post AG von Vorteil um
einen Erlass bezüglich des Portos zu erhalten.
Ist eine Sendung nicht zustellbar wird sie mit dem sogenannten AFNUS,
ein Sammelbegriff in der Logistik, gekennzeichnet.